Mehr Ladenöffnungszeit für Gäste!

13. Februar, 2008 · Artikel drucken

Schwerin/Binz. “Im Geltungsbereich der neuen Bäderregelung dürfen Geschäfte Sonntags von 11 bis 20 Uhr öffnen. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage und die Sonntage im Dezember außer dem 1. Advent. Damit wurde in Mecklenburg-Vorpommern den Einwendern von Kirchen und Gemeinden deutlich mehr Rechnung getragen,” sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel kürzlich gegenüber der Presse.

“Wir müssen entgegen anderen Bundesländern nun an zehn Tagen und nicht an nur 2,5 Tagen zumachen”, entgegnet erbost Ulf Dohrmann. Der Binzer Einzelhändler ist stellvertretender Vorsitzender der neuen Initiative Bäderregelung in MV. Diese Vereinigung, gespeist erst einmal von Mitgliedern aus den Bäderorten, will gegen die neue Regelung angehen. “Die Einzelhandelsstrukturen in den Bäderorten Boltenhagen, Bansin, Heringsdorf, Ahlbeck, Binz und Warnemünde ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Fachhändlern, die es in den Städten nicht mehr gibt”, führt Dohrmann für seinen neuen Verein an. “Wir fordern die Anpassung der neuen Regelung an die wirklichen Bedürfnisse des Einzelhandels und des Mecklenburg-Vorpommerschen Tourismus. Das heißt für uns, völlige Freigabe der Öffnungszeiten mit Ausnahme des Karfreitags, des 1. Weihnachtsfeiertags und des Ostersonntags ab 14 Uhr.”

Ein Forum ohne Mitgliedsbeitrag möchte Dohrmann zusammen mit seinen Mitstreitern unter Vorsitz des Rostockers Burkhard Rhode aus Rostock und anderen Bäder-Regionen anbieten. Im Gespräch mit Dohrmann nahm auch der Binzer Hotelier Gunter Preußker Stellung, der die Regelung als Katastrophe bezeichnete. “Da verliert die Urlaubsqualität der Urlauber erheblich,” so Preußker, der sich sicher ist, dass einkaufen dazugehört.

Dohrmann wiederum wundert sich darüber, dass Städte wie Greifswald, Rostock, Stralsund und Wismar unter die Bäderregelung fallen und dauerhaft an Sonntagen öffnen dürfen. Schleswig Holstein demgegenüber als direkter touristischer Mitbewerber gewährte seinen Kommunen zuerst Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen von 11.00 bis 19.00 Uhr, werktags bis 22 Uhr in Geschäften und fliegendem Handel. Seit 2006 dürfen Geschäfte nach der ersten Auswertung nahezu 24 Stunden geöffnet haben. Am 1. Mai ist der Handel allerdings nur dann erlaubt, wenn ihn der Inhaber persönlich durchführt und die Beschäftigten freistellt. Auch Ostersonntag lässt die Regelung Verkauf des täglichen Bedarfs von 14.00 bis 18.30 Uhr im Nachbarland zu. Die Kommunen dürfen in eigener Regie vier verkaufsoffenen Sonntage ausweisen, obwohl eine generelle Sonntagsöffnung nicht vorgesehen ist. “Meist finden dann parallel Feste statt” weiß Ulf Dohrmann.

Weil die Regelung die Einzelhändler schon an Ostern einhole und nur eine Petition Änderung gegen das neue Gesetz schaffen könne, wollen Dohrmann und seine Mitstreiter die Problematik jetzt bekannt machen. “Es fehlt immer nur ein Funke, damit die Gäste wo anders hingehen.”

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